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Träume sind der Anfang ...
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... wir unterstützen bei der Realisierung!
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Gemäß Landesbauordnung Baben-Württemberg (LBO) ist unser Planungsbüro mit einem Architektenbüro gleich gestellt. Wir können alle Planungsphasen ohne Einschränkung abdecken (Leistungsphase 1 bis 9). Nach derzeitiger Rechtslage darf der Begriff Architektur nur von einem in der Architektenkammer eingetragenen Planer verwendet werden. Er muss allerdings nicht zwingend ein Studium absolviert haben. Sollte trotz sorgfältiger Prüfung dennoch der Begriff "Architektur" in unserer Korrespondenz/Werbung auftauchen, geschieht dies absolut unabsichtlich. Über einen kurzen, direkten Hinweis wären wir dankbar. |
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